Buchhaltung und Jahresabschluss
Eine ordnungsgemäße Buchführung ist für alle Unternehmer wichtig – für Kaufleute besteht nach dem Handelsgesetzbuch sogar eine Buchführungspflicht
Für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens ist es wichtig, dass Sie stets einen aktuellen Überblick über die Geschäftslage haben. Dazu gehört unter anderem der Stand des Vermögens sowie der Schulden Ihres Unternehmens inklusive aller Kassen- und Kontenbestände. Neben der Wichtigkeit für unternehmerische Entscheidungen auf Basis aktueller Geschäftszahlen schreibt auch der Gesetzgeber für Kaufleute und Kapitalgesellschaften eine ordnungsgemäße Buchführung vor. Diese erfolgt nach den Regeln der doppelten Buchführung und beinhaltet beispielsweise das Führen von Sachkonten und Kapitalkonten sowie das Erstellen eines Jahresabschlusses und einer Bilanz.
Im Zusammenhang mit der „ordnungsgemäßen Buchführung“ haben Sie sich vielleicht auch schon einmal eine der folgenden Fragen gestellt:
- Für welche Unternehmen besteht Buchführungspflicht?
- Wer ist von der Buchführung befreit?
- Wieso muss ich überhaupt Bücher führen?
- Wer muss eigentlich meine Bücher führen?
- Wie erstelle ich eine Bilanz?
- Was genau ist ein Jahresabschluss?
- Wie unterstützt mich ein Steuerberater bei der Buchhaltung?
- Wie läuft die Buchführung beim Steuerberater ab?
- Welche Belege braucht mein Steuerberater?
- Was bedeutet doppelte Buchführung?
Freiberufler sind im Rahmen ihres Sonderstatus in aller Regel von der Buchführungspflicht und der jährlichen Bilanzierungspflicht befreit. Fragen Sie im Zweifelsfall einen unserer Steuerberater um Rat, welche Buchführungspflichten für Sie im Einzelfall gelten.
Verbuchen Sie Belege nicht erst am Jahresende – wir helfen Ihnen, eine kontinuierliche und ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen
Eine kontinuierliche und sorgfältig arbeitende Finanzbuchhaltung sorgt dafür, dass Sie Ihre Unternehmenskennzahlen stets parat haben und alle Belege korrekt verbucht sind. Da nicht jedes Unternehmen eigene Buchhalter beschäftigen kann, übernehmen wir als Ihre Steuerberater gerne alle Aufgaben der Buchhaltung für Sie. Dazu gehören die laufende Buchführung inklusive der Debitorenbuchhaltung und Lohnbuchhaltung sowie das Erstellen aller erforderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen.
Gerne übernehmen wir auch nur einen Teil Ihrer Buchführungsaufgaben. Liefern Sie uns einfach Ihre Buchhaltungsbelege zu festen Stichtagen, die wir mit Ihnen im Vorfeld besprechen. Den Rest erledigt Ihre Steuerberatung Braun & Braun in Völklingen für Sie. Das Kontieren von Belegen, das Erstellen von Jahresabschlüssen und die Bilanzierung sind nur ein paar Beispiele für buchhalterische Tätigkeiten, die dem Team unserer Steuerberatungsgesellschaft in Fleisch und Blut übergegangen sind. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen für Ihre Unterlagen jederzeit eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit allen relevanten Unternehmenskennzahlen.
Profitieren auch Sie von unserem Rundum-Sorglos-Paket: Überlassen Sie uns Ihre Buchhaltung und sparen Sie sich Mühe und Kosten für eine Inhouse-Lösung für die Buchführung in Ihrem Unternehmen. Ihre Steuerberater bei Braun & Braun mit Sitz im Herzen des Saarlandes beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen der Buchhaltung – von A wie Abschluss bis Z wie Zahlungen an das Finanzamt. Wir erledigen für Sie Ihre gesamte Buchführung, Lohnbuchhaltung sowie die fristgerechte elektronische Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und selbstverständlich auch die Gewerbesteuererklärung.
Umsatzsteuer
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Unternehmen aller Größenordnungen Umsatzsteuer abführen und rechtzeitig voranmelden
Mit der Umsatzsteuer werden Entgelte für Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens besteuert. Der Begriff Umsatzsteuer (USt.) wird im täglichen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit dem Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) verwendet.
Unternehmer profitieren von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
Da die Umsatzsteuer für Unternehmer ein sogenannter durchlaufender Posten ist, gehört die Umsatzsteuer nicht zu den betrieblichen Kosten und stellt somit keine Minderung des Unternehmensertrags dar. Im Gegenteil: Dank der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs können umsatzsteuerpflichtige Unternehmer in aller Regel die ihnen im Sinne des § 14 UStG berechnete Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen als Vorsteuer abziehen.
Im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererklärung und der Umsatzsteuervoranmeldung ergeben sich für Existenzgründer und junge Unternehmer häufig zahlreiche Fragen:
- Wann ist ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig?
- Welche Freibeträge gelten für Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer?
- Wie wird man von der Umsatzsteuer befreit?
- Müssen Freiberufler Umsatzsteuer abführen?
- Wann berechnet man 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?
- Wie erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung?
- Was ist die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER?
- Bis wann muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?
- Wie zahlt man eigentlich Umsatzsteuer?
- Welche Kostenarten sind als Vorsteuer abziehbar?
- Wie wird die E-REchnung verschickt oder angenommen?
Das alles sind Fragen, die wir mit Ihnen als Ihre Steuerberater gerne im persönlichen Gespräch und ganz in Ruhe erörtern möchten. Als Mandant der Steuerberatung Braun & Braun erreichen Sie zu unseren Bürozeiten stets einen Ansprechpartner, der Ihnen Fragen zu diesem Thema schnell beantworten kann.
Besonderheiten der Umsatzsteuer: Vorsicht bei Auslandszahlung
Etwas komplexer wird das Thema, sobald Sie mit Auslandszahlungen oder Rechnungen an Kunden im Ausland zu tun haben. Bestes Beispiel ist die Schweiz: Wie berechnet man Umsatzsteuer an Schweizer Kunden? Gerade bei diesem Punkt gibt es einige Besonderheiten und Fallstricke, die Sie unbedingt beachten sollten.
Auch bei der Einführung der E-Rechnung unterstützen wir Sie natürlich. Profitieren Sie hierbei von unserer Erfahrung aus zahlreichen reibungslos durchgeführen Einführungsprojekten. Unsere Kunden kommen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Handel und auch aus medizinischen Berufen wie Arzt- und Zahnarztpraxen.
Das Thema Umsatzsteuer ist auch für Besitzer einer Solaranlage von besonderem Interesse, da Sie steuerrechtlich als Unternehmer gelten, sofern Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie von Rechts wegen dazu angehalten, Umsatzsteuer abzuführen. In den ersten Jahren geht damit häufig die Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung via ELSTER einher.
Sobald Sie die Dienste der Steuerberatung Braun & Braun in Anspruch nehmen, brauchen Sie sich um das Thema Umsatzsteuer aber eigentlich keine großen Gedanken mehr zu machen. Wir kümmern uns auf Wunsch gerne um die fristgerechte Voranmeldung der Umsatzsteuer und aller damit zusammenhängenden buchhalterischen Tätigkeiten wie z.B. dem Kontieren Ihrer Belege.
Gerne bieten wir Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket: Mit persönlicher Beratung, Buchführung, Lohnbuchhaltung sowie der fristgerechten elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen.
Gewerbesteuer
Am Anfang einer Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater steht das persönliche Gespräch
Zunächst einmal ist es wichtig, Ihr Unternehmen differenziert zu betrachten. Denn gerade die Körperschaftssteuer ist eine Steuer, die auf Gewinne von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und bestimmten Vereinen erhoben wird. Dafür muss aber erst einmal ein Gewinn vorhanden sein. Genau dies gilt es bei der Betrachtung Ihres Steuerfalls zu prüfen.
Als klassischer Einzelunternehmer, der seine Tätigkeit nicht im Rahmen einer Kapitalgesellschaft ausübt, müssen Sie sich um die Körperschaftsteuer nicht sorgen. Auch als Arzt, Journalist, Künstler oder Rechtsanwalt sind Sie als sogenannter Freiberufler nicht körperschaftsteuerpflichtig.
Melden Sie sich bei uns für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch. Einer unserer Steuerberater wird sich gerne Zeit für Sie nehmen. Lernen Sie im persönlichen Gespräch die Vorteile unseres Rundum-Sorglos-Pakets kennen: Wir erledigen neben allen Steuerangelegenheiten gerne auch Ihre gesamte Buchführung und Lohnbuchhaltung für Sie.
Egal ob Kapitalgesellschaft, Einzelunternehmen oder Personengesellschaft: Gewerbetreibende, die mit ihrem Unternehmen Gewinne erwirtschaften, kommen um die Gewerbesteuer in aller Regel nicht herum
Die Gewerbesteuer wird auf Basis des gemäß dem Einkommensteuerrecht bzw. dem Körperschaftsteuerrecht ermittelten Gewinns bemessen. Zum Schutz von Kleinstunternehmen sind Erträge aus einer gewerblichen Tätigkeit erst ab einem gewissen Freibetrag für die Erhebung der Gewerbesteuer relevant. Für Gemeinden und Kommunen ist die Gewerbesteuer neben der Grundsteuer die wichtigste Steuer, da sie eine regelmäßige Einnahmequelle darstellt. Zudem können Gemeinden mit ihrem individuellen Hebesatz die Gewerbesteuereinnahmen selbst beeinflussen.
Ihre Gewerbesteuererklärung überlassen Sie am besten einem Steuerberater
Das Berechnungsschema der Gewerbesteuer ist für den Laien auf Anhieb nicht leicht zu durchschauen, da bei der Ermittlung der Gewerbesteuerzahllast bestimmte Hinzurechnungen sowie Kürzungen des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb und weitere Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Für Freiberufler, zu denen Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte oder Künstler zählen, gelten Sonderreglungen. Sofern sie nicht gewerblich tätig werden, was in einer Zahnarztpraxis beispielsweise schon mit dem Verkauf von Pflegeartikeln der Fall sein kann, sind sie normalerweise von der Gewerbesteuer befreit. Freiberufler müssen sich daher exakt an die Bedingungen für die Anerkennung ihrer freiberuflichen Tätigkeit halten, da ansonsten sogar eine rückwirkende Gewerbesteuerforderung des Finanzamts ins Haus stehen kann. Fragen Sie uns als Ihre Steuerberater im Zweifelsfall – wir beraten Sie gerne.
Zahlreiche Fragen zur Gewerbesteuer bewegen Unternehmer im klassischen Sinne wie Freiberufler gleichermaßen:
- Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
- Wann ist ein Freiberufler gewerbesteuerpflichtig?
- Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
- Gibt es einen Freibetrag für die Gewerbesteuer?
- Wie hoch ist der Gewerbesteuerfreibetrag?
- Was ist der Gewerbesteuermessbetrag?
- Welche Hinzurechnungen und Kürzungen muss ich bei der Gewerbesteuerermittlung berücksichtigen?
- Wieviel Gewerbesteuer muss eine GmbH bezahlen?
- Wie hoch ist der Hebesatz meiner Gemeinde?
- Seit wann ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr?
Sie merken schon: Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um ein komplexes Thema. Das Team der Steuerberatung Braun & Braun steht Ihnen in allen Fragen rund um die Gewerbesteuer gerne zur Verfügung. Wir erstellen für Sie Ihre Gewerbesteuererklärung und geben diese bei rechtzeitiger Vorlage aller relevanten Belege fristgerecht beim zuständigen Finanzamt ab.
Profitieren auch Sie von unserem Rundum-Sorglos-Paket: Ihr Steuerberater bei Braun & Braun in Völklingen berät Sie gerne persönlich. Wir erledigen für Sie Ihre gesamte Buchführung, Lohnbuchhaltung sowie die fristgerechte elektronische Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und selbstverständlich auch die Gewerbesteuererklärung.
Körperschaftsteuer
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft müssen dafür Sorge tragen, dass die Körperschaftsteuer ordnungsgemäß abgeführt wird
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder aber einer Genossenschaft, eines Vereins oder einer Stiftung, sind Sie für zahlreiche Dinge verantwortlich. Einen Teil dieser Verantwortung können Sie Ihrem Steuerberater übertragen. Wir kümmern uns für Sie um die ordnungsgemäße Steuererklärung und erinnern Sie an die fristgerechte Steuerabgabe. Zu den Steuern, die berücksichtigt werden müssen, zählen neben der Gewerbesteuer z.B. die Lohnsteuer, die Mehrwertsteuer, die Kapitalertragsteuer und auch der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Grundsteuer und vor allem die Körperschaftsteuer.
Gerade zur Körperschaftsteuer haben viele Geschäftsführer häufig Fragen:
- Wie viel Prozent beträgt der Körperschaftsteuersatz?
- Ist eine GmbH körperschaftsteuerpflichtig?
- Wie berechnet man die Körperschaftsteuer?
- Muss die Körperschaftsteuer vorangemeldet werden?
- Mit welchem Formular gibt man die Körperschaftsteuererklärung ab?
- Wie meldet man die Körperschaftsteuer mit ELSTER?
- Ab welchem Gewinn fällt Körperschaftsteuer an?
- Wie kann ich mein Unternehmen von der Körperschaftsteuer befreien?
- Welche Gesellschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit?
- Wann muss ein Verein Körperschaftsteuer zahlen?
- Was ist eine Doppelbesteuerung?
- Wie kann ich die Doppelbesteuerung mit Körperschaftsteuer und Lohnsteuer vermeiden?
Bei diesen und zahlreichen weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Die Steuerberatung Braun & Braun finden Sie in Völklingen. Gerne beraten wir Unternehmen aus dem gesamten Saarland. Zu unserem Service gehört neben dem Erstellen aller notwendigen Steuererklärungen und Voranmeldungen auch die Erstellung einer Körperschaftsteuererklärung.