Ihr zuverlässiger Steuerberater für die Einkommensteuer
Wir behalten im Dschungel des Steuerrechts für Sie den Überblick: Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie uns Ihre Einkommensteuererklärung
Egal ob Sie Arbeitnehmer, Unternehmer oder Freiberufler sind: Wir sind Ihre zuverlässigen Ansprechpartner für Steuererklärung & Co. Das Team unserer Steuerberatung steht Ihnen in allen Fragen zur Lohnsteuer und Einkommensteuer mit Rat und Tat zur Seite:
- Welche Steuern und Abgaben kommen für Ihre berufliche Tätigkeit auf Sie zu?
- Ab welchem Einkommen sind Sie einkommensteuerpflichtig?
- Welche Freibeträge gelten für Ihren Steuerfall?
- Bis wann müssen Sie Ihre Einkommensteuerklärung abgeben?
- Welche Formulare und Anlagen brauchen Sie für Ihre Steuererklärung?
- Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?
- Welche Kosten können Sie steuerlich absetzen?
- Was ist eine Splittingtabelle?
- Wie können Sie eine Steuererklärung mit Elster abgeben?
Dies sind nur einige exemplarische Fragen, die Sie sich als Steuerpflichtiger vielleicht stellen. Sobald Sie Mandant unserer Steuerberatungsgesellschaft in Völklingen sind, kümmern wir uns um alle Details, die mit Ihrer Steuerklärung zu tun haben. Gemeinsam besprechen wir, welche Belege für das Erstellen einer Steuererklärung notwendig sind. Wir klären Sie vorab über alle Kosten einer Steuerberatung auf. Schließlich erstellen wir Ihre Steuererklärung und übermitteln diese elektronisch an das für Sie zuständige Finanzamt. Zu unserem Steuer-Service gehört ebenfalls, dass wir Sie proaktiv auf eine zu hohe oder zu niedrige Einkommensteuervorauszahlung, aufmerksam machen, sofern diese mit dem letzten Steuerbescheid für Sie festgesetzt wurde. Schließlich wünschen Sie sich kein böses Erwachen nach dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamts.
Arbeitnehmer, Unternehmer und Freiberufler eint: Sie zahlen Steuern – manchmal sogar zu viel
Viele Steuerpflichtige zahlen zu viel Steuern, da sie Möglichkeiten der legalen Steueroptimierung nicht kennen und z. B. Werbungskosten oder Handwerksleistungen nicht steuermindernd geltend machen.
Eine besondere steuerliche Herausforderung steht vielen Angestellten bzw. Arbeitnehmern ins Haus, die eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Sofern Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen, erzielen Sie Einkünfte als Unternehmer. Statt einer für Arbeitnehmer noch überschaubaren Lohnsteuererklärung kommen für Sie im Zuge der Einkommensteuer weitere Anlagen zu Ihrer Steuererklärung sowie regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen hinzu. Keine Sorge: Auch diese Steuer-Formalitäten übernehmen wir gerne für Sie.
Mit dem bloßen Erstellen und der Abgabe Ihrer Steuererklärungen ist unsere Arbeit aber noch lange nicht getan: Auf Wunsch behalten wir Ihre Einkommensentwicklung vorausschauend im Auge. Falls Sie Unternehmer sind, lohnt es sich gegebenenfalls, Investitionen vorzuziehen und über einen bestimmten Zeitraum abzuschreiben? Oder überlegen Sie vielleicht, Ihre Mitarbeiterzahl auf die aktuelle Auftragslage anzupassen?
In diesen und zahlreichen weiteren wirtschaftlichen Fragen können wir Sie gerne beraten. Da wir mit Ihren Unternehmensdaten vertraut und im Saarland gut vernetzt sind, kennen wir die wirtschaftliche Lage und stehen Ihnen branchenübergreifend mit fundiertem Rat bei unternehmerischen Entscheidungen zur Seite.
Steuervorteile für Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten, Schriftsteller und Künstler
Sogenannte „Freiberufler“ profitieren zudem von der Möglichkeit, ihre Tätigkeit als Freiberuf steuerlich anerkennen zu lassen. Für Freiberufler gelten steuerliche Sonderregelungen und einige Steuervorteile. Wir klären gerne für Sie, ob Ihre Tätigkeit als Freiberuf anerkannt werden kann.
Der Fokus unserer gemeinsamen Arbeit liegt darauf, dass Sie sich um Lohnsteuer oder Einkommenssteuer so wenig wie möglich zu kümmern brauchen. Bei Braun & Braun erreichen Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen schnell weiterhelfen kann.
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