Zuschuss zur kurzfristigen Kinderbetreuung nutzen
Die Kindergärten und Schulen sind geschlossen und die Großeltern stehen nicht für die Betreuung zur Verfügung, doch die Arbeit geht weiter - sei es in der Firma oder im Homeoffice. Dann können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern € 600 steuer- und sozialversicherungsfrei [...]