Stand 16. November 2020
Geduld fordert der Staat weiterhin von allen, die auf die Novemberhilfe für die von der angeordneten Schließung direkt und indirekt betroffenen Unternehmen und Institutionen warten.
Das Beantragungsportal wird nicht vor Ende November geöffnet.
Statt dessen soll es ab dem 25.11. Abschlagszahlungen geben – so werden die Minister in der Presse zitiert. Auf der Website der Plattform selbst wird jedoch auch der Termin für die Abschlagszahlungen vorsichtig mit „Ende November“ angegeben.
Im Normalfall sind 5 Tage eine kurze Zeitspanne – in der aktuellen Lage für die Betroffenen und damit auch für uns Steuerberater eine kleine Ewigkeit.
Eine tatsächliche Bearbeitung der Anträge und eine Auszahlung vor dem Dezember wird immer unwahrscheinlicher.
Unser Tipp: Wenn Ihr Liquiditätsproblem nicht bis dahin warten kann, melden Sie sich bitte bei uns bzw. Ihrem Steuerberater. Unter Umständen kommt für Sie die Beantragung der Überbrückungshilfe II in Frage. Diese ist bereits beantragbar und wird wahrscheinlich schneller ausgezahlt. Eine spätere Anrechnung der Novemberhilfe ist zwar einmal mehr ein bürokratisches Monster, aber möglicher Weise das kleinere Übel.
Die Fakten – wie viel Abschlagszahlung soll es geben
Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
Die Beantragung
Für die Beantragung bleiben wir Steuerberater, die Wirtschaftsprüfer und die Rechtsanwälte zuständig.
Einzige Ausnahme sind – wie berichtet – Soloselbständige (Unternehmer ohne eigene Mitarbeiter) mit einem Umsatz von max. 6.666 € im November 2019. Sie können den Antrag selbst stellen.
Unser Tipp: Wenn Sie den Antrag selbst stellen wollen, benötigen Sie ein sog. ELSTER-Zertifikat. Dieses sollten Sie so schnell wie möglich beantragen, da das Zertifikat auf dem Postweg zu Ihnen kommt. 10 Tage sind hier die Regel. Die Beantragung müssen Sie hier persönlich vornehmen: www.elster.de Eine Beantragung durch uns ist leider nicht möglich.
Der Ausblick
Für den 23. November sind laut Kanzlerin Merkel neue „rechtlich bindende“ Maßnahmen zu erwarten. Sobald es weitere Informationen, Klarstellungen und Handlungsempfehlungen gibt, melden wir uns.