- Der Bauantrag wurde nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt.
- Die neu gebaute Wohnung wird zu Wohnzwecken vermietet.
- Die Vermietung erfolgt ab dem Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren.
- Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten betragen höchstens 3.000 €/m². Davon werden aber nur 2.000 €/m² gefördert.
Beabsichtigen Sie, in naher Zukunft eine Mietwohnung zu bauen, so haben wir gute Nachrichten für Sie: Zusätzlich zur linearen AfA von 2% können Sie in den ersten vier Jahren 5% Sonder-AfA geltend machen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: