Ins neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden.

Kurz und bündig: Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage schon im alten Anlagenregister gemeldet war und keinen Batteriespeicher hat, gilt eine weniger strenge Frist.

Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.