merkurhaus-voelklingenDie Abrechnung der Steuern und die Veranlagung der Ein- und Ausgaben beim Fiskus gehört gerade für klein- und mittelständische Unternehmen zu den aufwendigsten Vorgängen in der täglichen Arbeit. So ist es nur naheliegend, dass sich die Unternehmen, aber auch Freiberufler und Arbeitnehmer des Services eines erfahrenen Helfers versichern. Seit mehr als drei Jahrzehnten hat sich die unter der Internetadresse www.steuerberater-braun.de erreichbare Kanzlei Braun & Braun PartGmbB einen exzellenten Ruf bei der Betreuung ihrer Mandanten erworben. Dabei konzentriert sich die Kanzlei nicht nur auf die Betreuung einer besonderen Berufsgruppe, sondern steht für kleine Unternehmen ebenso zur Verfügung wie für große nationale Kunden.

Erfahrenes Team mit zahlreichen gut ausgebildeten Mitarbeitern

Das mit Sitz in Völklingen verfügt ein erfahrenes Team, das sich der Herausforderung einer modernen und leistungsfähigen Steuerberatung annimmt. Es besteht aus erfahrenen Mitarbeitern, zu denen Diplom-Betriebswirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachassistenten gehören. Dazu kommen die Praxisinhaber, die das notwendige Fachwissen jederzeit auffrischen. So entsteht ein Mix an Angestellten, die in der Lage sind, nicht nur einfache Steuerabrechnungen zu entwickeln, sondern auch komplizierte Steuermodelle zu entwickeln.

Zahlreiche Informationen zur aktuellen Rechtsprechung

Wer sich für Informationen rund um das große Thema Steuern interessiert, der wird auf der Website viele Hinweise finden. Die beiden Steuerberater veröffentlichen zahlreiche Artikel, die über die aktuelle Entwicklung im Steuerrecht informieren. So sind Mandanten oder Interessenten in der Lage, sich über mögliche Veränderungen in der Rechtsprechung zu informieren oder interessante Artikel aus der überregionalen Fach- und Publikumspresse nachlesen zu können.

Leistungen für gewerbliche wie für private Mandanten

Wer sich für die Leistungen der Steuerberatungsgesellschaft interessiert, der darf sich auf ein umfangreiches Portfolio freuen. So übernimmt die Kanzlei neben der klassischen Buchhaltung und der Lohnabrechnung auch den Jahresabschluss oder die Bilanzpräsentation. Darüber hinaus werden auch finanzgerichtliche Verfahren betreut. Privatpersonen können die private Einkommenssteuererklärung, die Erbschafts- und die Schenkungssteuererklärung erstellen lassen. So sind alle Personen- und Berufsgruppen in der Lage, sich durch die Gesellschaft betreuen zu lassen.

Erschienen im November 2014 auf www.hersteller-nachrichten.de