Wie jedes Jahr gibt es zum Jahreswechsel einige neue Gesetze und Verordnungen:
Steuerlicher Grundfreibetrag
So steigt der steuerliche Grundfreibetrag von 8.130 € auf 8.354 € pro Person und Jahr. Das ist der Betrag den jeder Steuerzahler zur Sicherung seiner Grundbedürfnisse steuerfrei hat.
Ein Ehepaar muss somit erst ab einem Einkommen von mehr als 16.708 € Steuern zahlen.
Riester-Versicherung
Angesammeltes Geld in sog. Riesterverträgen kann jetzt dazu verwendet werden, Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Der Betrag muss mindestens 3.000 € umfassen. Desweiteren kann das Geld verwendet werden, um sein Haus bzw. seine Wohnung altersgerecht umzubauen.
Rürup-Rente
Ab 2014 können 78 % der Beiträge zur sog. Basis-Rente als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Obergrenze für Ausgaben in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Basis-Rente beträgt 20.000 € je Person und Jahr. Ehegatten können als 40.000 € x 78 % = 31.200 € in 2014 steuermindernd geltend machen.
Rentner
Dagegen wird der steuerpflichtige Teil der Rente von 66 % auf 68 % erhöht. Wer also dieses Jahr in Rente geht, hat einen steuerfreien Anteil von 32 %. Für alle, die bereits Rente beziehen, ändert sich der Satz nicht. Dieses Gesetz gilt seit 2005 und viele Rentner wurden deshalb in 2013 zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, weil sonst das Jahr 2005 verjährt wäre.
Fahrten Wohnung zur Arbeitsstätte
Die Sätze für Motoradfahrer und Motorroller wurden von 13 Cent pro Entfernungskilometer und beim Moped sogar von 8 Cent jeweils auf 20 Cent angehoben. Fahrradfahrer können dagegen nichts mehr absetzen. Auch die Mitfahrerpauschale von 2 Cent fällt weg.
Verpflegungsmehraufwand
Die Auswärtstätigkeiten wurden vereinfacht. Es gibt jetzt nur noch 2 Stufen:
Mehr als 8 Stunden: 12 € und
Mehr als 24 Stunden: 24 €
Umsatzsteuer
Silbermünzen werden nun mit 19 statt 7 % Umsatzsteuer verkauft.
Rentenversicherung
Die erhoffte Senkung des Rentenbeitrags von 18,9 auf 18, 3 % bleibt aus. Der Beitragssatz bleibt damit bei 18,9
Beitragsbemessungsgrenzen
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Obergrenze um 150 € auf monatlich 5.950 € (Westdeutschland). Für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 4.050 € pro Monat.
SEPA
Ab 01.02.2014 wird europaweit ein einheitliches Zahlungssystem eingeführt. SEPA steht für SingIe European Payment Area. In Deutschland wird die Kontonummer zur IBAN mit 22 Stellen. Dafür braucht man innerhalb von Deutschland keine Bankleitzahl mehr. Das betrifft Überweisungen und Lastschriften.
Die Autoren
Die Braun & Braun PartGmbB mit Sitz in Völklingen ist eine Kalnzlei für wirklich ALLE Mandanten. Kleine Mandanten finden bei Ihnen ebenso einen Partner auf Augenhöhe wie große. Eine Beratung von der Stange gibt es dort nicht. Sie bemühen sich vor allem um verständliche Erklärungen im komplizierten Steuerdschungel.
Erschienen in der VIP’s Saarlouis 02/2014
Den eingescannten Artikel als pdf anschauen: Was ist neu 2014? (VIP’s Saarlouis)