Bestens beraten: Steuerberater leisten professionelle Hilfe bei der Erklärung
Das deutsche Steuerrecht macht es den Bundesbürgern nicht leicht. Die Zahl der Gesetze und Verordnungen ist riesig und für jemand ohne Sachkenntnisse kaum zu überblicken.
Aus diesem Grund benötigen viele Menschen professionelle Hilfe bei der Anfertigung der Steuererklärung. Häufig führt der Weg dann zum Steuerberater, der dafür sorgt, dass auf legalem Wege so viele Steuern wie möglich gespart werden- Doch die Tätigkeiten des Beraters gehen weit über diesen einfachen Service hinaus.
Steuerberater verfügen über vielfältige Kenntnisse Im Bereich des Steuerrechts. aber auch auf betriebswirtschaftlichem Gebiet. Und so können sie sowohl Unternehmen als auch Privatleuten eine umfassende Beratung bieten, die von der einfachen Steuererklärung bis hin zur Bewertung der im Kreditrechner angebotenen Konditionen reicht.
Vor allem für Unternehmen lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Besonders was die Buchführung angeht. sorgt er mit seinen Dienstleistungen dafür, dass alles gesetzeskonform abläuft, so dass man bei einer etwaigen Prüfung durch die Finanzbehörden nicht in Schwierigkeiten gerät. Auch der Jahresabschluss kann so vom Steuerberater übernommen werden. genauso wie die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Durch diesen Service muss im Unternehmen keine eigene Buchhaltungsabteilung vorgehalten werden. was eine deutliche Kostenersparnis mit sich bringt, falls es dennoch Probleme mit dem Finanzamt gibt, kann der Steuerberater das Unternehmen in möglichen Prozessen vertreten.
Doch nicht nur im Bereich des Steuerrechts werden Dienstleistungen angeboten. Das Beratungsangebot ist groß und umfasst alle Bereiche der Betriebswirtschaft und der unternehmerischen Tätigkeit. So sind Hilfeleistungen bei der Verwaltung und der Planung des Vermögens ebenfalls üblich. Wird ein Unternehmen zum Sanierungsfall, so steht der Steuerberater mit Rat und Tat zur Seite und probiert einen Neuanfang zu ermöglichen. Auch bei der Unternehmensgründung ist der Berater die erste Anlaufstelle, er sorgt dafür. dass die richtige Gesellschaftsform gewählt wird, dass ein tragfähiges Konzept besteht und dass die Zusammenarbeit mit Banken um Investoren gut abläuft.
Damit der Steuerberater diese Servicevielfalt bieten kann, muss er über ein großes Fachwissen verfügen. Um die Qualität der Beratung zu gewährleisten. ist die Ausübung des Berufes an eine bestimmte Ausbildung gebunden. Grundsätzlich gibt es zwei Wege zur Zulassung als Steuerberater. Zum einen steht die akademische Route zur Verfügung. Hierzu muss man erfolgreich ein Studium der Wirtschaftswissenschaften oder der Rechtswissenschaften abschließen und sich so ausreichende Fähigkeiten im Steuerrecht und der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung aneignen.
Zum anderen kann man den Beruf des Steuerberaters auch durch Berufserfahrung erreichen. Wer sich Im kaufmännischen Bereich lange genug mit dem Steuerrecht auseinandergesetzt hat, hat hierzu genauso die Möglichkeit wie Beamten der Finanzverwaltung. die sich selbstständig machen möchten. Erfüllt man diese Voraussetzungen, muss man außerdem eine spezifische Prüfung ablegen, um alle notwendigen Fähigkeiten nachzuweisen.
Eine Wissenserklärung
Die Steuererklärung ist eine Wissenserklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber der Finanzbehörde die Tatsachen offen legt, die zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und zur Festsetzung der Steuer benötigt werden. Beispielsweise geben die Steuerpflichtigen In einer Steuererklärung dem Finanzamt Auskunft über ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Zu den jährlich veranlagten Steuern (zum Beispiel: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) muss bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abgegeben werden. Werden diese Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Bank (etwa Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) erstellt, müssen sie erst bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.
Die Steuererklärung kann nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder auf dem dafür vorgesehenen Weg elektronisch über. Die übermittelt werden.
Wenn die Finanzbehörde die Steuererklärung bearbeitet hat, erteilt sie einen Steuerbescheid. der unter anderem die Höhe der festgesetzten Steuer ausweist und eine Abrechnung enthält. Ein Steuerbescheid wird nicht erteilt, wenn – wie beispielsweise bei der Umsatzsteuer – Steuer in der Steuererklärung selbst zu berechnen ist und die Finanzbehörde von dieser Berechnung nicht abweicht.
Rat und Tat bei der Steuererklärung
Die Anlage G gibt bei der Steuererklärung die Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Erschienen in der Saarbrücker Zeitung 01/2012