Viele ziehen sich wie Gummi: Die Steuererklärung ist lästig und gehört gewiss nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Eine qualifizierte Steuerberatung macht es leichter und hilft, dass Sie vom Staat zurückbekommen, was ihnen zusteht.
Bis Ende Mai sind wieder viele Bundesbürger mit einer unliebsamen Aufgabe beschäftigt – der Steuererklärung. Statistiken belegen: 90 Prozent der Deutschen bekommen im Schnitt 800 Euro vom Finanzamt erstattet. Auch für Riester-Sparer lohnt sich das Ausfüllln der Steuerformulare. im ersten Schritt benötigen alle den Mantelbogen. Hier werden neben persönlichen Daten wie Name‚ Kontonummer und Anschrift auch Angaben zu Kirchensteuer. Unterhalt an frühere Ehepartner sowie Spenden gemacht.
Die Anlage AV
Zusätzlich zum Mantelbogen gibt es die Anlage AV. In dieser macht der Steuerzahler Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen – zum Beispiel zur Riester-Rente. Neu ist, dass die Bescheinigung nach Paragraf 10a EStG, die bisher zur Beantragung des Sonderausgabenabzugs der Steuererklärung beigelegt wurde, ab 2011 entfällt.
Stattdessen werden die Daten in elektronischer Form an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt.
„Riestern“ wird belohnt
Wer alles richtig macht, wird vom Staat mit Zulagen belohnt. Jeder Förderberechtigte erhält eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Eltern bekommen zudem für jedes Kind jährlich 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, liegt die Förderung sogar bei 300 Euro pro Jahr. Damit Sparern keine Zulagen entgehen, sollten Änderungen im Einkommen dem Riester-Anbieter mitgeteilt werden. Nur wer vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt, bekommt auch die vollen Zulagen. Außerdem sollten Riester-Sparer einen Dauerzulagenantrag stellen. Dieser muss nur einmal beim Anbieter eingereicht werden. Nur wenn sich zulagerelevante Änderungen der Lebensumstände wie Heirat oder Geburt eines Kindes ergeben, muss dies dem Anbieter mitgeteilt werden. Die Förderung fließt dann automatisch. Wer das nicht möchte, sollte beachten, dass der Anspruch auf Zulagen nach zwei Jahren erlischt.
Steuerberater holen das Optimum heraus
Das klingt alles ziemlich kompliziert und ist es auch von Fall zu Fall. Wer sich den ganzen Stress ersparen möchte, der sollte sich In jedem Fall an einen Steuerberater wenden, der Spart nicht nur Arbeit. so dem holt auch das Optimum für Sie heraus.
Kleiner Tipp: Alle Formular für die Steuererklärung gibt auch auf der Internetseite des jeweils zuständigen Finanzamts.
Wer muss eine Steuererklärung machen?
Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I müssen keine Steuererklärung abgeben.
Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III und V sind jedoch zur Abgabe verpflichtet. Wenn auf der Steuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist oder Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung und Rente über 410 Euro betragen, Ist die Abgabe der Steuererklärung ebenfalls vorgeschrieben.
Doch auch wenn man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, heißt das noch lange nicht, dass man sich die Steuererklärung sparen kann. Oder verschenken Sie Ihr Geld gerne an den Staat? Ein Steuerberater kann hier schnell Auskunft geben, ob es sich lohnt dennoch eine Steuererklärung zu machen.
Frist beachten
Eingereicht werden muss sie bis zum 31. Mai 2011.
Eine Verlängerung wird nur in Ausnahmefällen genehmigt, wenn etwa ein Steuerberater die Unterlagen zusammenstellt oder ein triftiger Grund vorliegt.
Erschienen in der Saarbrücker Zeitung 05/2011