Die Abschreibung für Handwerker ist ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Kostenrechnung und ermöglicht es, die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Werkzeugen und Geräten steuerlich geltend zu machen. Durch eine optimale Abschreibung können Betriebe ihre Steuerlast senken.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Handwerker genau vorgehen müssen, um ihre Werkzeuge und Ausrüstungen optimal abzuschreiben. Dazu werden verschiedene Methoden vorgestellt, die auf der Grundlage der AfA-Tabelle oder einer geschätzten Nutzungsdauer angewendet werden. Außerdem werden Sonderregelungen für Werkzeuge und Geräte mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 Euro und 1.000 Euro erläutert, die über einen Sammelposten auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben werden können.

Abschreibungen: Definition und Grundlagen

Abschreibungen sind für Handwerker ein wichtiger Aspekt der Gewinnermittlung und Steueroptimierung. Sie dienen dazu, den Wertverzehr betrieblicher Wirtschaftsgüter wie Werkzeuge und Geräte über deren Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen.

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist im Handelsgesetzbuch (§ 253 Abs. 2-4 HGB) verankert. Sie ermöglicht es, Wertminderungen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern wie bebauten Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeugen, Konzessionen, Patenten, Lizenzen und Forderungen steuerlich geltend zu machen.

Handwerker, die ihre Werkzeuge und Geräte optimal abschreiben wollen, sollten die Grundzüge der Abschreibung kennen und anwenden. Dabei ist es wichtig, zwischen abnutzbarem und nicht abnutzbarem Anlagevermögen zu unterscheiden. Während abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Werkzeuge im Rahmen der AfA abgeschrieben werden können, gehören Grundstücke zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen.

Abschreibungstabellen bieten eine Orientierungshilfe bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Anlagegütern. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine verbindliche Rechtsnorm dar. Die darin enthaltenen Abschreibungssätze werden jedoch sowohl von der Rechtsprechung als auch von der Verwaltung anerkannt.

In der Praxis haben sich verschiedene Abschreibungsmethoden etabliert. Hierzu zählen:

  • Lineare Abschreibung: Dabei wird das Wirtschaftsgut jedes Jahr um den gleichen Betrag abgeschrieben, bis es am Ende seiner Nutzungsdauer komplett abgeschrieben ist.
  • Degressive Abschreibung: Bei dieser Methode wird der Abschreibungsbetrag in den ersten Jahren höher angesetzt und sinkt im Laufe der Jahre.
  • Einzel- und Poolabschreibung kleinerer Wirtschaftsgüter: Bei dieser Methode können Handwerker mehrere Gegenstände mit geringem Wert gemeinsam abschreiben.

Handwerkerleistungen für die Instandhaltung oder Verbesserung von Gebäuden können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass Abschreibungen und Betriebsausgaben unterschiedliche steuerliche Folgen haben. Während Abschreibungen den Wert von Wirtschaftsgütern über die Jahre verteilen, sind Betriebsausgaben sofort abzugsfähig.

Auch die Alterung von Wirtschaftsgütern spielt bei der Abschreibung eine wichtige Rolle. Durch den Gebrauch von Werkzeugen und Geräten entsteht ein Verschleiß, der zu einer Wertminderung führt und bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden muss.

Die Arten der Abschreibungen

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist das Standardverfahren für die Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstung. Hierbei wird der Wertverlust gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt. Um die jährliche Abschreibungssumme zu berechnen, teilt man den Anschaffungspreis durch die Nutzungsdauer in Jahren. Die AfA-Tabelle legt die Nutzungsdauer von Anschaffungen fest.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung ist eine alternative Methode, bei der der Wertverlust in den ersten Jahren höher ist und im Laufe der Zeit abnimmt. Diese Methode kann vorteilhaft sein, wenn der Wertverlust des Werkzeugs oder der Ausrüstung in den ersten Jahren schneller eintritt. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage eines festen Prozentsatzes des Restbuchwertes.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Wertverlust des Anlagevermögens unerwartet und außerhalb der normalen Abnutzung liegt. Dies kann beispielsweise durch Naturkatastrophen, Unfälle oder extremen Verschleiß verursacht werden. In solchen Fällen muss der Buchwert des Anlagevermögens angepasst werden, um den tatsächlichen Wertverlust in der Bilanz abzubilden.

Sonderabschreibungen

Sonderabschreibungen sind besondere Steuervergünstigungen, die Gewerbetreibenden und Handwerker unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Sie ermöglichen eine schnellere Abschreibung und damit eine höhere Steuerersparnis. Ein Beispiel für eine Sonderabschreibung ist der Sofortabzug für Anschaffungen bis zu einem Netto-Kaufpreis von 1.000 Euro. Wird der Sofortabzug nicht in Anspruch genommen, kann der Kaufpreis über einen Sammelposten auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Insgesamt stehen Handwerkern verschiedene Abschreibungsmethoden zur Verfügung, um den Wertverlust ihrer Werkzeuge und Geräte optimal abzuschreiben. Die Wahl der geeigneten Methode hängt von der individuellen Situation und den steuerlichen Gegebenheiten ab.

Werkzeug und Ausrüstung Abschreiben

Die Abschreibung von Maschinen und Werkzeugen

Die Abschreibung ist für Handwerker ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung von Anlagegütern wie Maschinen und Werkzeugen. Die jährliche Abschreibung von Maschinen und Werkzeugen basiert auf den Vorgaben der Abschreibungstabelle oder einer geschätzten Nutzungsdauer. Der Abschreibungsbetrag gehört zu den Betriebsausgaben.

Die AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) sind ein Hilfsmittel zur Schätzung der Nutzungsdauer von Anlagegütern. Die darin enthaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswerten und dienen der Berechnung von Abschreibungssätzen. Sie stellen keine verbindliche Rechtsnorm dar, werden aber von Rechtsprechung und Verwaltung anerkannt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbstständig nutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungskosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. In Deutschland liegt diese Grenze derzeit bei 800 Euro netto. Solche Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden, ohne dass sie über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssen.

Für Werkzeuge mit einem Kaufpreis bis 1.000 Euro netto gibt es eine Zusatzregelung: Wird der Sofortabzug bis 410 Euro nicht in Anspruch genommen, kann der Kaufpreis über einen Sammelposten über fünf Jahre verteilt abgeschrieben werden. Dies ist vorteilhaft, wenn der Handwerker eine gleichmäßigere Verteilung der Betriebsausgaben bevorzugt.

Abschreibungen, ein parktisches Beispiel

Abschreibungen spielen in der Anlagenbuchhaltung eine wichtige Rolle, da sie den Wertverzehr von Anlagegütern, wie z.B. Werkzeugen und Maschinen, abbilden. Dabei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlagegutes auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Abschreibungen tragen dazu bei, den Gewinn und damit die Steuerlast zu reduzieren.

Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, die Handwerker anwenden können. Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Bei der Abschätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer von Anlagegütern können die vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Abschreibungstabellen helfen.

Ein Beispiel:

Anschaffungskosten: 3.000 EUR
Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 5 Jahre
Jährliche lineare Abschreibung: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = 3.000 EUR / 5 Jahre = 600 EUR

In diesem Fall können jährlich 600 EUR als steuerliche Abschreibung geltend gemacht werden.

Häufig Gestellte Fragen zum Abschreiben von Werkzeugen und Ausrüstung

Was bedeutet „selbstständig nutzungsfähig“?

Ein Werkzeug ist selbstständig nutzungsfähig, wenn es unabhängig von anderen Geräten oder Maschinen verwendet werden kann. Dies sollte von Fall zu Fall entschieden werden. Der Kaufpreis solcher Werkzeuge wird auf das Konto „Werkzeuge und Kleingeräte“ gebucht.

Was ist mit maschinengebundenen Werkzeugen?

Wenn Werkzeuge fest mit einer bestimmten Maschine verbunden sind und einen schnellen Verbrauch haben, werden sie als Betriebsausgaben abgeschrieben. Bei längerem Gebrauch sollten sie über die Nutzungsdauer der betreffenden Maschine abgeschrieben werden.

Wann gehört ein Werkzeug zum Anlagevermögen?

Ein Werkzeug gehört zum Anlagevermögen, wenn es eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr hat und nicht dem Umlaufvermögen zugeordnet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Maschinen und Werkzeuge, die auf Basis der Vorgaben der AfA-Tabelle oder einer geschätzten Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben werden.