Die Digitalisierung der Steuerwelt schreitet weiter voran: Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend eingeführt. Das betrifft alle Unternehmen – vom mittelständischen Betrieb über den Handwerksbetrieb bis zur Arztpraxis.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert, wie Sie sich optimal vorbereiten – und warum die Umstellung mehr Chancen als Risiken bietet, wenn Sie rechtzeitig handeln.

Was ist eine E-Rechnung?

Die E-Rechnung ist ein strukturierter elektronischer Datensatz, der vollständig maschinenlesbar ist und in einem standardisierten Format übermittelt wird.

  • PDF-Dateien oder eingescannte Papierbelege gelten nicht mehr als ordnungsgemäße Rechnung.
  • Zulässig sind Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0).

Diese neuen Standards ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung in der Buchhaltung und schaffen damit langfristig mehr Effizienz – für Unternehmen jeder Größe.

Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung

  • Ab 1. Januar 2025: Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen im B2B-Bereich
  • Ab 1. Januar 2026: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (mit Übergangsregelung bis 2027)
  • Spätestens ab 2028: Alle Unternehmen müssen vollständig auf E-Rechnung umgestellt haben

Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

Gerade im Handwerk ist die E-Rechnung ein wichtiges Thema – denn viele Kunden sind Geschäftskunden, die ab 2025 nur noch elektronische Rechnungen annehmen dürfen.

Typische Herausforderungen für Handwerker:

  • Verwendung alter Software ohne E-Rechnungs-Schnittstelle
  • Fehlende digitale Prozesse in der Buchhaltung
  • Zeitdruck bei der Rechnungsstellung

Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie den Wechsel als Chance zur Umstellung auf digitale Buchhaltung.

Mehr dazu->Steuerberater für Handwerker

Was gilt für Ärzte und Heilberufe?

Auch Arztpraxen, Therapeuten und andere Heilberufler müssen sich mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen – insbesondere, wenn sie:

  • Kooperationen mit anderen medizinischen Einrichtungen haben
  • Gesundheitsdienstleistungen an Unternehmen abrechnen
  • technische Geräte oder Leistungen bei gewerblichen Anbietern einkaufen

Viele Ärzte verlassen sich noch auf klassische Buchhaltungsprozesse. Doch auch hier gilt: E-Rechnungen müssen ab 2025 empfangen werden können.

Mehr dazu-> Steuerberater für Ärzte

Tipp:

Nutzen Sie die Einführung der E-Rechnung, um Ihre Praxisorganisation zu digitalisieren – vom Rechnungsempfang bis zur Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

  • Nicht konforme Rechnungen werden steuerlich nicht anerkannt
  • Zahlungsverzögerungen oder Ablehnung durch Geschäftspartner
  • Bußgelder und rechtliche Risiken

So bereiten Sie sich richtig vor

  1. Software prüfen
  2. Prozesse anpassen
  3. Mitarbeiter schulen
  4. Mit dem Steuerberater sprechen

Fazit

Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ist kein Zukunftsthema mehr – sie steht unmittelbar bevor. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, profitiert von Effizienz, Sicherheit und moderner Zusammenarbeit.

Lassen Sie sich jetzt beraten – bevor Fristen verpasst oder Chancen verschenkt werden.

Fragen zur E-Rechnung oder digitalen Buchhaltung?
Steuerberater Braun berät Sie individuell – für eine moderne und zukunftssichere Steuerlösung.