Die Digitalisierung der Steuerwelt schreitet weiter voran: Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend eingeführt. Das betrifft alle Unternehmen – vom mittelständischen Betrieb über den Handwerksbetrieb bis zur Arztpraxis.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert, wie Sie sich optimal vorbereiten – und warum die Umstellung mehr Chancen als Risiken bietet, wenn Sie rechtzeitig handeln.
Was ist eine E-Rechnung?
Die E-Rechnung ist ein strukturierter elektronischer Datensatz, der vollständig maschinenlesbar ist und in einem standardisierten Format übermittelt wird.
- PDF-Dateien oder eingescannte Papierbelege gelten nicht mehr als ordnungsgemäße Rechnung.
- Zulässig sind Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0).
Diese neuen Standards ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung in der Buchhaltung und schaffen damit langfristig mehr Effizienz – für Unternehmen jeder Größe.
Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung
- Ab 1. Januar 2025: Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen im B2B-Bereich
- Ab 1. Januar 2026: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (mit Übergangsregelung bis 2027)
- Spätestens ab 2028: Alle Unternehmen müssen vollständig auf E-Rechnung umgestellt haben
Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?
Gerade im Handwerk ist die E-Rechnung ein wichtiges Thema – denn viele Kunden sind Geschäftskunden, die ab 2025 nur noch elektronische Rechnungen annehmen dürfen.
Typische Herausforderungen für Handwerker:
- Verwendung alter Software ohne E-Rechnungs-Schnittstelle
- Fehlende digitale Prozesse in der Buchhaltung
- Zeitdruck bei der Rechnungsstellung
Unsere Empfehlung:
Nutzen Sie den Wechsel als Chance zur Umstellung auf digitale Buchhaltung.
Mehr dazu->Steuerberater für Handwerker
Was gilt für Ärzte und Heilberufe?
Auch Arztpraxen, Therapeuten und andere Heilberufler müssen sich mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen – insbesondere, wenn sie:
- Kooperationen mit anderen medizinischen Einrichtungen haben
- Gesundheitsdienstleistungen an Unternehmen abrechnen
- technische Geräte oder Leistungen bei gewerblichen Anbietern einkaufen
Viele Ärzte verlassen sich noch auf klassische Buchhaltungsprozesse. Doch auch hier gilt: E-Rechnungen müssen ab 2025 empfangen werden können.
Mehr dazu-> Steuerberater für Ärzte
Tipp:
Nutzen Sie die Einführung der E-Rechnung, um Ihre Praxisorganisation zu digitalisieren – vom Rechnungsempfang bis zur Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
- Nicht konforme Rechnungen werden steuerlich nicht anerkannt
- Zahlungsverzögerungen oder Ablehnung durch Geschäftspartner
- Bußgelder und rechtliche Risiken
So bereiten Sie sich richtig vor
- Software prüfen
- Prozesse anpassen
- Mitarbeiter schulen
- Mit dem Steuerberater sprechen
Fazit
Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ist kein Zukunftsthema mehr – sie steht unmittelbar bevor. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, profitiert von Effizienz, Sicherheit und moderner Zusammenarbeit.
Lassen Sie sich jetzt beraten – bevor Fristen verpasst oder Chancen verschenkt werden.
Fragen zur E-Rechnung oder digitalen Buchhaltung?
Steuerberater Braun berät Sie individuell – für eine moderne und zukunftssichere Steuerlösung.