Angestellt vs. Niedergelassen

Ärzte haben die Möglichkeit, entweder als Angestellte oder in eigener Praxis (niedergelassen) tätig zu sein. Diese Entscheidung hat auch steuerliche Konsequenzen. Angestellte Ärzte erhalten ein Bruttogehalt und zahlen Lohnsteuer und Sozialabgaben. Niedergelassene Ärzte hingegen sind selbständig tätig, müssen ihren Gewinn selbst ermitteln und versteuern.

Steuerrechtliche Unterschiede

Im Folgenden werden einige steuerrechtliche Unterschiede zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten beleuchtet:

  • Einkommensteuer: Angestellte Ärzte unterliegen der Einkommensteuer auf Basis ihres Gehalts und müssen ggf. weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung berücksichtigen. Niedergelassene Ärzte hingegen versteuern ihren Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Dabei sind Betriebsausgaben und Investitionen in die Praxis abzugsfähig.
  • Umsatzsteuer: Während angestellte Ärzte in der Regel keine umsatzsteuerlichen Pflichten haben, sind niedergelassene Ärzte mit gewissen Leistungen der Umsatzsteuer unterworfen. Grundlegend sind ärztliche Leistungen jedoch umsatzsteuerbefreit. Dennoch gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise ästhetische oder kosmetische Behandlungen.
  • Gewerbesteuer: Eine angestellte Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbesteuer, während Gewinne aus ärztlichen Praxen in der Regel der Gewerbesteuer unterliegen. Es gibt jedoch Freibeträge und Vergünstigungen für die Besteuerung der Praxisgewinne.

Um die steuerliche Belastung für Ärzte zu optimieren, können diese Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Steuerberater für Ärzte: Spezialisierte Steuerberater können bei der Gründung, Übernahme oder steuerlichen Optimierung einer Arztpraxis wertvolle Unterstützung bieten.
  2. Arztkosten als außergewöhnliche Belastung: Krankheitskosten, die zum Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit aufgewendet werden, können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.
  3. Kassenbuchführung: Eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung verhindert zusätzliche Steuern und mögliche Probleme bei Betriebsprüfungen. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Steuerberater beraten.
  4. Praxisnachfolge: Bei der Abgabe oder Übernahme einer Arztpraxis sind steuerliche Klippen zu beachten. Eine rechtzeitige Planung und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten können Steuerbelastungen mindern.
  5. Kontinuierliche Weiterbildung: Ärzte sollten sich laufend über steuerliche Änderungen informieren und ihre berufliche sowie finanzielle Situation stets im Blick behalten, um mögliche Steuervorteile bestmöglich zu nutzen.