Gute Nachrichten für Familien: Zum 1. Januar 2025 werden sowohl der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld erhöht. Damit sollen Familien steuerlich entlastet und das Existenzminimum von Kindern besser abgesichert werden. Doch was ändert sich genau? Wer profitiert davon? Und wie wirkt sich das auf Ihre Steuererklärung aus?

In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Informationen verständlich zusammen – mit Beispielen und praktischen Tipps.

Was ist eigentlich der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das Existenzminimum Ihres Kindes steuerfrei stellt. Er wird nicht direkt ausbezahlt, sondern bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Das Finanzamt prüft am Jahresende im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie finanziell günstiger ist.

Der Kinderfreibetrag gilt pro Kind und wird je zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt.

Erhöhung des Kinderfreibetrags 2025

Zum 1. Januar 2025 wird der Kinderfreibetrag um 60 Euro pro Kind erhöht. Damit beträgt der Kinderfreibetrag nun insgesamt:

  • 6.672 Euro pro Kind (3.336 Euro pro Elternteil)
  • Im Vorjahr lag der Betrag noch bei 6.612 Euro

Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf die Steuerlast aus – insbesondere bei Gutverdienern, für die der Kinderfreibetrag in der Regel günstiger ist als das Kindergeld.

Erhöhung des Kindergelds 2025

Auch das Kindergeld wird leicht angehoben:

  • Ab Januar 2025 gibt es 255 Euro pro Monat und Kind
  • Das sind 5 Euro mehr als bisher (250 Euro/Monat)

Wichtig: Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt – es kommt also allen Eltern zugute, unabhängig von der Steuerklasse.

Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Das Finanzamt entscheidet im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

  • Bei höherem Einkommen lohnt sich in der Regel der Freibetrag
  • Bei geringerem Einkommen bleibt das Kindergeld die bessere Wahl

Die Differenz wird Ihnen nicht doppelt angerechnet – das Kindergeld wird auf den Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag angerechnet.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Für Eltern mit mittlerem und hohem Einkommen bedeutet die Erhöhung des Freibetrags eine direkte Steuerersparnis
  • Alle Familien erhalten mehr Kindergeld – auch ohne Steuererklärung
  • Selbstständige und Unternehmer sollten die Änderungen frühzeitig in ihre Steuerplanung einbeziehen

Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern lohnt sich ein genauer Blick auf die neue Berechnungsgrundlage.

Steuerliche Vorteile clever nutzen

Als erfahrene Steuerberater im Saarland unterstützen wir Familien dabei, alle Freibeträge und Förderungen optimal zu nutzen – ob bei der Einkommensteuererklärung, bei Schenkungen oder im Rahmen der Elternzeitplanung.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie

  • Ihren Steuerbescheid prüfen lassen möchten
  • Hilfe bei der Beantragung von Kindergeld benötigen
  • den Kinderfreibetrag in Ihrer Lohnsteuerklasse berücksichtigen möchten

Fazit: Mehr Geld für Familien – aber richtig einsetzen!

Die Erhöhungen von Kinderfreibetrag und Kindergeld 2025 sind ein wichtiges Signal für Familien – ihre Wirkung entfalten sie aber nur, wenn sie richtig berücksichtigt werden. Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihre steuerliche Situation zu überprüfen und sich mögliche Vorteile rechtzeitig zu sichern.

Sie haben Fragen zu Kindergeld, Kinderfreibetrag oder anderen Steuervergünstigungen für Familien?
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