Der Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, begleitet Steuerzahler in Deutschland seit über 30 Jahren. Doch 2025 bringt neue Regelungen, von denen viele Bürger direkt profitieren können. In diesem Beitrag erklären wir, was der Soli ist, wer ihn künftig noch zahlen muss und was sich genau geändert hat.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die finanziellen Belastungen der deutschen Einheit zu bewältigen. Er beträgt 5,5 % der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer und wird zusätzlich zur eigentlichen Steuer erhoben. Die gesetzliche Grundlage bildet das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolZG).

Über die Jahre wurde der Zweck des Soli immer wieder diskutiert – die Einnahmen fließen heute ganz regulär in den Bundeshaushalt, obwohl der ursprüngliche Anlass längst Geschichte ist.

Wer musste den Soli bislang zahlen?

Bis einschließlich 2024 galt eine sogenannte Freigrenze:

  • Alleinstehende mussten erst ab ca. 16.956 € Einkommensteuer jährlich den Soli in voller Höhe zahlen (entspricht etwa 62.000 € zu versteuerndem Einkommen).
  • Verheiratete kamen auf den doppelten Wert.
    Zwischen dem Steuerfreibetrag und der vollen Belastung griff eine Milderungszone, um sprunghafte Belastungen zu vermeiden

Neue Regeln ab 2025: Erhöhung der Freigrenze

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag deutlich angehoben:

  • Alleinstehende: bis 39.900 € zu versteuerndes Einkommen bleibt Soli-frei
  • Verheiratete: bis 79.800 €

Beispiel:
Ein lediger Arbeitnehmer mit 38.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt keinen Solidaritätszuschlag mehr. Bei einem Einkommen von 45.000 € fällt er jedoch wieder in die Milderungszone – der Soli wird dann anteilig erhoben.

Wer muss weiterhin zahlen?

Trotz der neuen Freigrenze bleibt der Solidaritätszuschlag für Topverdiener bestehen. Das betrifft:

  • Alleinstehende mit mehr als 62.600 € zu versteuerndem Einkommen
  • Verheiratete mit mehr als 125.200 €
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG)
  • Kapitalerträge, z. B. aus Zinsen oder Dividenden, unterliegen ebenfalls weiterhin dem Soli auf die Abgeltungssteuer

Steuerliche Tipps vom Profi

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie noch vom Solidaritätszuschlag betroffen sind? Dann empfehlen wir:

  • Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid 2025 sorgfältig
  • Steueroptimierung nutzen: z. B. durch gezielte Investitionen, Freibeträge oder Ehegattensplitting
  • Lassen Sie sich beraten – denn oft lohnt sich eine individuelle Steuerplanung
    Gerade in Regionen wie dem Saarland, in denen viele Familien und Mittelständler betroffen sind, kann eine kluge Gestaltung bares Geld sparen.

Politische Diskussion: Wird der Soli ganz abgeschafft?

Immer wieder wird in der Politik die vollständige Abschaffung des Solis gefordert – vor allem, weil der ursprüngliche Zweck entfällt. Kritiker sehen ihn mittlerweile als versteckte Zusatzsteuer. Dennoch bleibt er (vorerst) Teil des Steuersystems – vor allem für Gutverdiener und Kapitalgesellschaften.

Fazit: Viele profitieren – einige zahlen weiter

Mit der neuen Freigrenze für den Solidaritätszuschlag ab 2025 wird ein weiterer Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit gemacht. Viele Bürgerinnen und Bürger werden vollständig entlastet – besonders im mittleren Einkommensbereich.

Wer allerdings zu den Besserverdienern gehört oder Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss weiterhin mit dem Zuschlag rechnen. Umso wichtiger ist es, die individuelle steuerliche Situation zu analysieren und gestalterisch zu handeln.

Sie möchten wissen, ob Sie 2025 noch Soli zahlen müssen?
Dann lassen Sie Ihren Steuerbescheid von uns prüfen! Unsere erfahrenen Steuerberater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – persönlich, kompetent und digital.