Kassenführung ist ein ständiges Thema bei der Betriebsprüfung. Durch die GoBD werden die Anforderungen nochmals verschärft. In unserem aktuellen Video geht es genau um diese neuen Anforderungen. Den Link zum Video finden Sie am Ende des Beitrags. Suchen Sie auf dieser Seite dann das Thema „Elektronische Kassen“ aus.
Kassenführung: Elekronische Kassen
Diese verstärkten Anforderungen kommen auf Sie zu
Für Unternehmen mit überwiegend Bareinnahmen (sog. bargeldintensive Betriebe) ist die Kasse ein zentraler Punkt des Geschäfts, auch aus Sicht der Finanzbehörden. Um Missbrauch zu vermeiden, verschärft der Gesetzgeber aktuell die Vorschriften für elektronische Kassen. Jede elektronische Kasse muss Geschäftsvorfälle einzeln speichern. Und zwar so, dass das Finanzamt sie jederzeit auslesen kann. Die Daten müssen für zehn Jahre unveränderbar vorgehalten werden. Das schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF) für alle betrieblichen EDV-Systeme vor, die steuerrelevante Daten aufzeichnen. Für Registrierkassen gab es bisher eine Übergangsregelung: Kassen, die die Anforderungen noch nicht erfüllt haben, wurden nicht beanstandet. Ab 2017 dürfen solche Kassen aber nicht mehr genutzt werden. Betriebsprüfer werden das genau kontrollieren. Wer 2017 noch veraltete Kassen einsetzt, muss mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen.
Das sollten Sie jetzt tun:
- Prüfen Sie bei Ihren elektronischen Kassensystem, ob sie für die Einzelaufzeichnungen geeignet sind.
- Wenn bisher noch keine Einzelaufzeichnungen möglich sind, prüfen Sie eine Nachrüstung. Eventuell kann der Anschluss eines externen Datenträgers ausreichen.Beide Fragen klären Sie im Zweifelsfall mit dem Kassenhersteller.
- Sollte eine Nachrüstung nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, sollten Sie ein neues Kassensystem anschaffen, das die steuerlichen Anforderungen erfüllt.
Ab 2020 gibt es weitere Verschärfungen. Dann sollen elektronische Aufzeichnungen von Kassen durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Kaufen Sie jetzt eine neue Kasse, die Daten einzeln aufzeichnen und exportieren kann, hat diese natürlich noch kein Zertifikat. Bei vielen wird aber eine Aufrüstung möglich sein. Wenn nicht, dürfen Sie die Kasse auch über 2020 hinaus benutzen, allerdings längstens bis Ende 2022.
Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei einer rechtssicheren Lösung für Ihre Kassensysteme. Sprechen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
Die Anforderungen an elektronische Kassenführung sind auf unserer Video-Seite für Sie zusammengestellt: