Auf unserer Homepage finden Sie ein Video mit Beispielen zum steuerlichen Absetzen des Dienstwagens. Der Link zum Video ist am Ende des Beitrags. Einfach drauf klicken, Video auswählen und anschauen. Ist auch auf dem Smartphone toll anzusehen.
Dienstwagen:
Steuern sparen mit Fahrtenbuch oder Pauschalmethode.
Ob Sie als Arbeitnehmer einen Dienstwagen gestellt bekommen oder als Selbstständiger einen Firmenwagen kaufen: In der Regel nutzen Sie ihn nicht nur betrieblich, sondern auch privat.
Für die private Mitbenutzung verlangt das Finanzamt Steuern. Wie hoch die sind, richtet sich an dem Anteil der Privatnutzung. Den ermitteln Sie selbst. Dafür gibt es 2 Methoden:
Durch die richtige Wahl könne sie jährlich Hunderte von Euros sparen.
- Sie können den Privatanteil mit der sogenannten 1 %-Regelung berechnen.
- Alternativ ermitteln sie den Privaten Anteil mit einem Fahrtenbuch.
Das ist zwar aufwendiger, aber steuerlich oft günstiger als die 1 %-Methode.
Ein Beispiel zum Vergleich der Methoden:
Herr Müller ist selbständiger Rechtsanwalt und hat einen Dienstwagen.
Sein Fahrzeug hatte bei der Erstzulassung einen Bruttolistenkaufpreis von 50.000 €.
Das ist der Ausgangspunkt für die 1% Methode, obwohl Herr Müller für den Wagen tatsächlich deutlich weniger gezahlt hat. Herr Müller fährt jährlich 20.000 Kilometer.
11.000 Kilometer davon legt er für Mandantenbesuche, Gerichts- und andere berufliche Termine zurück. Herr Müller nutzt den Wagen also überwiegend (zu mehr als 50 Prozent) betrieblich. Er darf deshalb die Ein-Prozentregelung nutzen. Den Privatanteil an den Kosten berechnet er so: 50.000 € für den Bruttolistenkaufpreis mal 1 Prozent mal 12 Monate macht 6.000 € pro Jahr. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent zahlt Herr Müller 2.100 € Einkommensteuern.
Führt Herr Müller ein Fahrtenbuch, sieht die Rechnung wie folgt aus:
Er kalkuliert zunächst die jährlichen Kosten. 7.500 € Abschreibung, 6.000 € für laufende Kosten, 1.500 € für Steuern und Versicherungen macht zusammen 15.000 €.
Laut Fahrtenbuch nutzt er das Fahrzeug zu 20 Prozent privat.
Das bedeutet er muss 3.000 € (20 % von 15.000 €) versteuern.
Bei einem angenommenen Steuersatz von 35 Prozent zahlt Herr Müller nur 1.050 € Steuern.
Er spart die Hälfte der Steuern gegenüber der 1 Prozent-Regelung.
In diesen Fällen lohnt es sich oft für Sie ein Fahrtenbuch zu führen.
Wenige Privatfahrten, der Wagen wurde gebraucht gekauft, er hat einen hohen Listenpreis, für Selbständige der Wagen ist bereits abgeschrieben.
Wir berechnen für sie individuell mit welcher Methode sie günstiger fahren.
Vereinbaren sie einfach einen Beratungstermin.
Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, ein elektronisches Fahrtenbuch zu nutzen! Dabei ist unser Favorite die deutsche Firma VimCar. Vergessen Sie das lästige manuelle Schreiben! Mehr Informationen unter www.vimcar.de. Wir können Mandanten einen Rabatt-Gutschein für VimCar ausdrucken. Dann sparen Sie doppelt!