Auch wer ein Landhaus erbt, muss dies dem Finanzamt fristgerecht anzeigen | Bild: Peter_H auf Pixabay

Was Ihr Steuerberater im Falle einer Erbschaft für Sie tun kann

Eine Erbschaft ist mit einer enormen emotionalen Belastung verbunden. Informieren Sie Ihre Steuerberatung im Falle einer Erbschaft bitte zeitnah. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren. Wir kümmern uns um alle steuerrechtlichen Fragen und zeigen Ihre Erbschaft dem Finanzamt fristgerecht an.

Grundsätzlich gibt es im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer zwei Formen der Steuerberatung:

  1. Steuerliche Beratung und Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung im Falle einer Erbschaft durch den Tod des Erblassers
  2. Optimierung der Steuerlast für die Erben durch Beratung des Erblassers zu Lebzeiten

Im Falle einer Erbschaft ist für Ihre Steuerberatung eine Vermögensaufstellung wichtig

Hierzu gehören Gebäude, Grundstücke, Wertpapiere sowie Giral- und Bargeld:

  • Grundstücke
    Werden Grundstücke vererbt, benötigt Ihr Steuerberater einen Grundbuchauszug
  • Gebäude
    Gehören zum Erbe Gebäude sind Angaben zu Wohnfläche, Ausstattung und der Nutzung (vermietet oder selbst genutzt) erforderlich
  • Unternehmen
    Sind Sie Erbe eines Unternehmens, bringen Sie bitte eine aktuelle Bilanz mit
  • Wertpapiere und Bankvermögen
    Eine Aufstellung des Bankvermögens zum Todestag des Erblassers ist für die Erbschaftssteuererklärung wichtig. Diese Aufstellung erhalten Sie von der Bank, die eine entsprechende Aufstellung auch automatisch dem Finanzamt mitteilt
  • Beerdigungskosten
    Bei der Vermögensaufstellung sind auch die Beerdigungskosten zu Gunsten der Erben zu berücksichtigen
  • Verbindlichkeiten
    Schulden wie z.B. offene Rechnungen des Erblassers, die vor dessen Tod entstanden sind aber danach erst bezahlt wurden, sind für die Vermögensaufstellung ebenfalls relevant

Das Verwandschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser

…spielt für den Steuersatz der Erbschaftssteuer und für die geltenden Freibeträge eine entscheidende Rolle. Für das Erstellen einer Erbschaftssteuererklärung benötigt Ihre Steuerberatung im Saarland außerdem das Testament sowie Namen und Steuernummern aller Erben und Vermächtnisnehmer.

Die Erbschaftssteuererklärung reicht Ihr Steuerberater auf Wunsch beim zuständigen Finanzamt in Kusel ein. Falls eine Feststellungserklärung für den Bedarfswert von Grundstücken erforderlich ist, reicht diese Ihre Steuerberatung beim Lagefinanzamt ein.

Die Erben erhalten separate Bescheide / Feststellungen sowie Erbschaftsteuerbescheide. Von der Reihenfolge her erstellt das Finanzamt meistens erst einen Erbschaftsteuerbescheid mit erklärten Werten und dann einen Feststellungsbescheid für den jeweiligen Erben. Daraufhin wird der Erbschaftsteuerbescheid gegebenenfalls wieder geändert, da es sich beim Feststellungsbescheid um einen Grundlagenbescheid handelt, der für den Erbschaftssteuerbescheid bindend ist.

Falls es Grund zur Beanstandung gibt, können Sie oder der beauftragte Steuerberater einen Einspruch gegen die Höhe der Bewertung einlegen. Formal erfolgt der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Für den Fall, dass ein Sie oder einer der anderen Erben zur Zahlung von Erbschaftssteuer verpflichtet sind, erfolgt die Zahlungsaufforderung im Rahmen des Erbschaftsteuerbescheids.

Folgender Beitrag gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über aktuelle Freibeträge, Steuersätze und viele weitere Fragen zur  Erbschaftssteuerklärung.

Zu Lebzeiten das Erbe regeln

Als Erblasser können Sie schon zu Lebzeiten dafür sorgen, wie und zu welchem Zeitpunkt Ihre Nachkommen legal und mit möglichst geringen Steuerabzügen Ihren Nachlass erhalten. So können beispielsweise Schenkungen unter der Ausschöpfung von Freibeträgen eine mögliche Lösung sein – wobei Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer nahezu identisch sind.

Bedenken Sie bei der Schenkung von Immobilien unbedingt einen Vorbehalts-Nießbrauch und ein lebenslanges  Wohnrecht, das im Detail geregelt sein sollte. Bei größeren Vermögen kann auch eine Familienstiftung in Frage kommen.

Um die steuerlichen Gegebenheiten zu Ihrem Nachlass umfassend beurteilen zu können, ist eine Vermögensaufstellung eine gute Basis.

Außerdem benötigt Ihre Steuerberatung Angaben zu den potenziellen Erben und Vermächtnisnehmern. Es stellt sich zudem die Frage, ob bereits ein Testament oder ein Erbvertrag existiert, an den Sie gebunden sind, wie z.B. ein Berliner Testament auf „längste Leben“.

Sie sollten sich im Vorfeld einer Nachlass-Beratung darüber Gedanken machen, ob Sie Erben ausschließen möchten. Diese bekämen dann im Falle Ihres Todes nur einen Pflichtteil. Oder was passiert, wenn ein vorgesehener Erbe zuerst stirbt.

Beim Thema Erbe und Vermögensübertrag gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten und einen großen Beratungsbedarf. Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen Steuertipps, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage unter +49 (0) 6898 5026-0  oder per Mail: kanzlei@steuerberater-braun.de .

Ihre Steuerberatung Braun & Braun