Zu unserem Beratungsalltag gehört oft mehr als der steuerliche Aspekt. Vor allem Unternehmensgründer haben großen Beratungsbedarf. Eine häufige Frage von Existenzgründern lautet: „Welche Rechtsform soll ich wählen?“ In diesem Beitrag erklären wir die möglichen Rechtsformen eines Unternehmens. Dies erleichtert Ihnen die Wahl der Rechtsform bei Ihrer Gründung.
Die Rechtsform unterscheidet man in zwei Gruppen
Zunächst einmal gibt es zwei Hauptarten:
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Welche Unterschiede gibt es zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?
- Bei Personengesellschaften haften die beteiligten Personen voll umfänglich und persönlich.
- Bei Kapitalgesellschaften haftet die Gesellschaft voll umfänglich mit dem Gesellschaftskapital. Die Gesellschafter haften nur beschränkt mit Ihrer Kapitaleinlage.
Welche Gesellschaften gehören zu Personengesellschaften und welche zu Kapitalgesellschaften?
Beispiele für Personengesellschaften:
- Einzelunternehmen
- Partnerschaftsgesellschaft (für Freiberufler)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder früher Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG) und Unterformen davon, wie die GmbH & Co KG
Beispiele für Kapitalgesellschaften:
- Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
Die Gesellschaftsform der Steuerberatung Braun & Braun kenne ich gar nicht. Was für eine Gesellschaftsform ist das?
Wir firmieren als PartGmbB. Das ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Sie gilt steuerlich als Personengesellschaft. Die Haftung aus verursachten Schäden bei der Berufsausübung ist auf 1.000.000 € (eine Million Euro) beschränkt. Über diese Summe sind wir versichert. Diese Gesellschaftsform gibt es seit 2013. Wir waren eine der ersten Steuergesellschaften in Deutschland, die in dieser neuen Rechtsform firmiert haben.
Welche Gewinnermittlungsart gilt für die einzelnen Gesellschaften und wie läuft das Besteuerungsverfahren ab?
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften werden neben der Haftung auch steuerlich unterschiedlich behandelt.
Gewinnermittlung bei Personengesellschaften:
Bei Gesellschaften mit einem Umsatz bis 600 T€ und Gewinnen bis 60 T€ sieht der Gesetzgeber eine vereinfachte Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG vor. Die Gewinne ermittelt man mit der Einnahmen-Überschussrechnung. Wird der Umsatz oder Gewinn überstiegen, muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Ein Jahresabschluss besteht bei Personengesellschaften aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Ein Anhang ist nicht erforderlich. Auf Seiten des Betriebs wird der Gewinn mit Gewerbesteuer belastet, wobei bei Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € gewährt wird.
Der ermittelte Gewinn wird bei mehreren Gesellschaftern gesondert und einheitlich festgestellt und im Rahmen der Feststellungserklärung auf die Beteiligten verteilt. Die einzelnen Gesellschafter versteuern den ihnen zugeschriebenen Gewinn mit ihrer persönlichen Steuererklärung. Ist nur ein Gesellschafter vorhanden, wird der Gewinn entweder direkt in die Anlage G der Einkommensteuererklärung angegeben oder für den Fall, dass der Unternehmenssitz vom Wohnsitz abweicht und unterschiedliche Finanzämter zuständig sind, mittels einer gesonderten Feststellung beim Betriebsfinanzamt erklärt. Dieser Wert wird dann in die Anlage G der Einkommensteuererklärung angegeben, die beim Wohnsitzfinanzamt abgegeben wird.
Im Prinzip wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Gewerbesteuer wird über ein spezielles Verfahren bei der Einkommensteuer wieder angerechnet.
Was sollte ich noch beachten?
Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach bestem Wissen und Gewissen aus. Am Besten mit der Unterstützung Ihres steuerlichen Beraters. Vor allem den geschätzten Gewinn sollten Sie so realistisch wie möglich angeben, weil anhand dieser Angabe die vierteljährlichen Steuervorauszahlungen festgelegt werden. Diese Steuervorauszahlungen an das Finanzamt kann man später zwar anpassen, sie sollten aber nicht zu hoch sein, damit Ihnen genug Geld zum Wirtschaften bleibt. Die Vorauszahlungsrate sollte aber auch nicht zu niedrig sein, damit eine eventuell fällige Nachzahlung am Jahresende nicht zu hoch ausfällt.
Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften:
Bei Kapitalgesellschaften fällt zunächst Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % auf den Gewinn zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die KSt und Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform und grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Dabei haben Kapitalgesellschaften grundsätzlich keinen Gewerbesteuerfreibetrag. Die Gewerbesteuer wird berechnet indem der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl (ab 2008: 3,5 %) und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die Gewerbesteuer 14 % des Gewerbeertrags. Erst wenn der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, entstehen weitere Steuern: Dazu gehören die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Bei der Gewinnermittlung kann hier zwischen dem Teileinkünfteverfahren und der Abgeltungssteuer gewählt werden.
Was muss ich noch beachten?
Die Kapitalgesellschaft bietet dem Unternehmen weniger Spielraum als eine Personengesellschaft. Bei der Kapitalgesellschaft muss die Geschäftsführung wie unter fremden Dritten handeln. Gerade bei Ein-Mann-Gesellschaften ist das manchmal schwierig zu verstehen. Wird zum Beispiel das Gehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht so ausgezahlt wie vereinbart, können verdeckte Gewinnausschüttungen entstehen. Auch Darlehen an das Unternehmen oder von der Gesellschaft müssen alle Kriterien einen Kredits von fremden Dritten beinhalten, wie zum Beispiel Sicherheiten, Zinsen, Tilgungen und Laufzeit.
In den vergangenen Jahren wurde für Unternehmensgründungen die neue „Mini-GmbH“ in Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) etabliert. Diese erfreut sich bei Gründungen nach wie vor großer Beliebtheit.
Welche Vorteile bietet eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG) gründen?
Eine UG ist zunächst einmal keine eigenständige Rechtsform. Die UG ist eine Sonderform der GmbH. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird häufig für Gründungen mit geringer Kapitalausstattung gewählt. Theoretisch kann man eine UG mit einem Euro Kapitaleinlage gründen. In der Praxis ist das allerdings wenig ratsam, da Sie theoretisch schon in der Gründungsphase aufgrund anfallender Notargebühren etc. insolvent würden.
Ein Einzelunternehmen bietet Ihnen Vorteile
Ein Einzelunternehmen ist wesentlich schneller gegründet und im Vergleich zur UG wesentlich flexibler. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung legt Ihnen die Pflicht zur Bilanzierung auf und erfordert eine umfangreichere Buchführung. Zusätzlich besteht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung mit entsprechenden Steuernachzahlungen, mit der Sie bei Personengesellschaften nicht konfrontiert werden.
Was ist mit der Haftung? Bei einer Personengesellschaft hafte ich mit meinem Privatvermögen!
Zunächst gilt es die Risiken abzuwägen: Welche Haftungsrisiken bestehen?
Um ein Bankdarlehen zu erhalten, verlangen Banken von den Gesellschaftern in aller Regel eine persönliche Bürgschaft. Somit haften Sie meist auch für Bankdarlehen einer Kapitalgesellschaft. Ein anderes Problem können Schadenersatzforderungen oder andere Haftungsrisiken gegen Sie als Unternehmer sein. Um diese Haftungsrisiken abzusichern, ist eine gute Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Je nach Geschäftsform bieten spezialisierte Versicherer auch kombinierte Versicherungen aus Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Diese Versicherungen decken bereits viele Schäden ab.
Sorgen Sie für eine ausreichende Kapitalausstattung
Ganz wichtig: Achten Sie auf genügend Cash-Flow, damit Sie Lieferanten pünktlich bezahlen können. Das größte Problem vieler Existenzgründer ist nicht die Haftung. Viele Existenzgründungen scheitern an einer mangelnden Kapitalausstattung. Sorgen Sie frühzeitig für eine ausreichende Kapitalausstattung. In der Startphase jedes Unternehmens ist Liquidität elementar und eines der häufigsten Probleme.
Würden Sie als Unternehmen einer UG mit einer Kapitalausstattung vom 1.000 Euro eine Maschinenwartung anvertrauen, die mehrere 10 T€ kostet? Vermutlich nicht.
Dann eine richtige GmbH! Aber die Kapitaleinlage von 25.000 € für eine GmbH ist nach der Einlage ja weg…
Mit der Stammkapitaleinlage können Sie im Rahmen der GmbH arbeiten. Das heißt, es können Löhne gezahlt werden, Material gekauft werden, Anlagevermögen angeschafft werden. Sie sollten nur darauf achten, dass Sie keine Gegenstände aus Ihrem Privatvermögen an die GmbH verkauft werden, sonst kann eine verdeckte Sachgründung vorliegen. Außerdem müssen Sie bei Bargründung zunächst nur 12.500 € einzahlen. Die restlichen 12.500 € müssen Sie spätestens bei einer eventuellen Insolvenz nachschießen.
Die Umwandlung von einer UG in eine GmbH ist gar nicht so einfach. Selbst wenn 25 T€ vorhanden sind, liegt eine Kapitalumwandlung vor, wenn das Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöht werden soll. Dafür muss die Bilanz von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Für diese Prüfung muss mindestens ein volles Geschäftsjahr vorliegen.
Die Rechtsform sollte auch aus pragmatischen Gründen wohl durchdacht sein
Man kann resümieren, dass eine seriöse Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland einfach Ihren Preis hat: 25.000 €. Für Existenzgründer gibt es allerdings attraktivere Alternativen, die im Geschäftsalltag besser praktikabel sind.
Haben Sie Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Unternehmensgründung.
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