Machen Sie sich doch noch eine „kleine“ Freude. Wenn Sie jetzt noch in kleinere Maschinen, Büroausstattung, Computer oder Smartphones investieren, können Sie diese Gegenstände („geringwertige Wirtschaftsgüter“, kurz: GWG) bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Teurere Gegenstände müssen Sie hingegen jeweils über mehrere Jahre abschreiben.

Bei Investitionen zwischen 250 Euro bis zu 1000 Euro netto können Sie ein Wahlrecht nutzen: Entweder über fünf Jahre abschreiben oder über die so genannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Das kann sich etwa für Büromöbel lohnen, deren Anschaffungskosten sonst über 13 Jahre zu verteilen sind.

Wir zeigen Ihnen mit einer Vergleichsrechnung gern Ihren steuerlichen Vorteil auf.