Arbeitgeber können bis 30. Juni 2021 ihren Mitarbeitern einen Bonus von € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.
Mit diesem sogenannten „Corona“-Bonus können die besonderen Leistungen der Mitarbeiter honoriert werden.
Diese Erleichterung wurde bereits 2020 auf den Weg gebracht und jetzt verlängert.
Wer den Bonus also noch nicht ausgeschüttet hat oder nur teilweise, kann das jetzt nachholen.
Wer
• alle Angestellten (auch Minijobber und Gesellschaftergeschäftsführer)
Wie
• Geld oder Sachleistungen
• Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn laut Arbeitsvertrag (keine Umwandlung! Keine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld!)
• Freiwillig (es gibt keinen Anspruch seitens des Mitarbeiters)
Wann
• bis 30. Juni 2021 (Abfluss beim Arbeitgeber entscheidend)
• Auch in Raten möglich
Wieviel
• 1.500 € pro Mitarbeiter (es handelt sich hier um einen Freibetrag – zahlen Sie mehr bleiben die 1.500 € immer frei)
Dokumentation in der Lohnabrechnung – das machen unsere Lohnheld(inn)en gerne für unsere Mandanten.